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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Neustädter Berggasthöfe GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag Neustädter Berggasthöfe GmbH

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie für alle von uns für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.
  2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner, -haftung, Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
  4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
  5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate, erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben.
  4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. §247 BGB zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
  6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können schriftlich vereinbart werden.
  7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel abgeschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
  3. Bei von Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern und deren Nebenleistungen hat das Hotel die Einnahme aus anderweitiger Vermietung der Zimmer oder Vergabe von Terminen sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  4. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren.

Stornierungsbedingungen: Eine Stornierung ist bis zu 48 Stunden vor Anreise kostenfrei.

Der Kunde ist dann verpflichtet folgende pauschalierte Rücktrittsgebühren zu entrichten:

    • ab 48 Stunden vor Anreise - 80% der bestellten Leistungen
    • ab 24 Stunden vor Anreise - 100% der bestellten Leistungen

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

V. Rücktritt des Hotels

  1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise als
    1. höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretene Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    2. Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
    3. das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels anzurechnen ist;
    4. ein Verstoß gegen oben genannten Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt
  4. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechtes unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihn dadurch entstehenden Schaden hinaus zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung zu stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

VII. Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Evtl. Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dies dem Hotel anzeigt (§703 BGB).
  3. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
  5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
  6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und -auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
  7. Fundsachen werden nur auf Anfrage und gegen Gebühr nachgesandt. Sie werden im Hotel 6 Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die einen ersichtlichen Wert haben, dem lokalen Fundbüro übergeben, ansonsten vernichtet oder entsorgt.

VIII. Nichtrauchen in den Hotelzimmer / unsachgemäße Nutzung / erhöhter Reinigungsaufwand

  1. Unsere Hotelzimmer sind sämtliche Nichtraucherzimmer. Es ist daher ausdrücklich untersagt in den Zimmern und in den Innenbereichen des Hotels zu rauchen. Im Falle der Nichtbeachtung wird ein Betrag in Höhe von 150,00 Euro als pauschaler Schadenersatz für Reinigungskosten und eventuelle Umsatzeinbußen geltend gemacht. Das Gleiche gilt für erhöhten Reinigungsaufwand.

IX. Schlussbestimmungen

  1. Abweichende Vereinbarungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt werden. Gleiches gilt entsprechend für einen Verzicht auf die Schriftformabrede.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen in den Objekten der Neustädter Berggasthöfe GmbH / Hotel

I. Vertragsabschluss

  1. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Veranstaltungsräume, Flächen oder sonstige Leistungen bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt werden.
  2. Die Leistungserbringung erfolgt nur auf Grundlage der vorliegenden AGB der Neustädter Berggasthöfe GmbH. AGB des Veranstalters werden nicht anerkannt.
  3. Eine Unter- oder Weitervermietung der Veranstaltungsräume, Flächen usw. an Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels.
  4. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom Veranstalter oder Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

II. Preis, Leistung

  1. Vereinbarte Preise und vereinbarte Leistungen des Hotels ergeben sich aus der Bankettvereinbarung. Sofern die Bankettvereinbarung nicht bestätigt wurde, gelten die Preise der aktuellen Preisliste. Die Preise schließen Bedienungsgeld und die gesetzlichen Mehrwertsteuer mit ein. Der Veranstalter ist verpflichtet, die von ihm bestellten und in Anspruch genommenen Leistungen zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Veranstalter veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte.
  2. Ändert sich nach Vertragsabschluss die Mehrwertsteuer, so verändern sich der vereinbarten Preise entsprechend.
  3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate, und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Veranstalter nachträglich Leistungen oder das Volumen der Leistung verändert und das Hotel zustimmt.

III. Veranstaltungen

  1. Der Veranstalter hat dem Hotel die endgültige Teilnehmerzahl 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.
  2. Entstehende Abweichungen nach unten können nach einer Frist von 48 Stunden nicht mehr berücksichtigt werden. Die Garantie ist Basis der Abrechnung, Überschreitungen der Teilnehmerzahl nach oben gegenüber der garantierten Zahl werden bis maximal 5 % vom Hotel akzeptiert, das insoweit einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gewährleistet. Weitergehende Überschreitungen der Teilnehmerzahl bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels. Bei Überschreitung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
  3. Bei Veranstaltungen, die über 01.00 Uhr hinausgehen, wird pro Servicemitarbeiter und angefangene Stunde 22,00 Euro in Rechnung gestellt.
  4. Der Veranstalter ist grundsätzlich nicht berechtigt, Speisen und/oder Getränke zu den Veranstaltungen mitzubringen. In Sonderfällen kann darüber jedoch eine Vereinbarung mit dem Hotel getroffen werden, die der Schriftform bedarf. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet.
  5. Veranstalter und Besteller haften für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Leistungen.
  6. Soweit aufgrund der Durchführung der Veranstaltung Müll anfällt, wird dieser in angemessenen Umfang und soweit es sich um normalen Hausmüll handelt, vom Hotel entsorgt. Anfallender Sondermüll oder nach der jeweils geltenden Abfallsatzung der Gemeinde Neustadt nicht mittels der normalen Abfallbeseitigung zu entsorgender Müll ist vom Veranstalter binnen 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung abzuholen und zu entsorgen, andernfalls ist das Hotel berechtigt, die Entsorgung selbst durchzuführen und die hieraus entstandenen Kosten dem Veranstalter gesondert zu berechnen.
  7. Der Veranstalter/Besteller ist verpflichtet, dem Hotel unaufgefordert mitzuteilen, wenn die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung aufgrund ihres Inhalts oder Charakters geeignet sind, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels zu beeinträchtigen oder zu gefährden.
  8. Zeitungsanzeigen sowie sonstige Werbemaßnahmen oder Veröffentlichungen, insbesondere Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, politischen oder religiösen Veranstaltungen, die im Bezug zum Hotel aufweisen, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Hotels.
  9. Bei Dinnerveranstaltungen ist darauf zu achten, dass ab 24.00 Uhr die Lautstärke von Bands, DJ usw. auf ein annehmbares Maß zur Bewahrung der Nachtruhe für unsere Anwohner zu reduzieren ist

IV. Zahlung, Rechnungen des Hotels

  1. Für die Reservierung kann vom Hotel bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin werden im Vertrag schriftlich vereinbart.
  2. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
  3. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß §247 BGB zu berechnen, falls das Hotel nicht einen höheren oder der Veranstalter einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist.
  4. Für die erste und zweite Mahnung nach Verzugseintritt werden 5,00 Euro Mahngebühr erhoben. Bei der dritten Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von 10,00 Euro erhoben.
  5. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz des Hotels, auch dann, wenn etwa aufgrund besonderer Vereinbarungen die Forderungen kreditieren und/oder aufgrund gesonderter Rechnungsstellung und Vereinbarungen erst später fällig werden.
  6. Rückvergütungen oder Erstattungen nicht in Anspruch genommener Leistungen sind nicht möglich.
  7. Der Veranstalter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

V. Rücktritt, Abbestellung, Stornierung durch den Veranstalter

  1. Der Rücktritt vom Vertrag bzw. die Stornierung eines Auftrages oder einer Tischreservierung durch den Veranstalter muss in Schriftform mitgeteilt werden und bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Erfolgt diese nicht, so ist der Veranstalter, wenn er vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt, verpflichtet, uns die durch ihn zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch eine Stornogebühr zu honorieren.
  2. Es gelten folgende Fristen in Verbindung mit Stornogebühren:
    • Bis 30 Tage vor Veranstaltung Kostenfreie Stornierung
    • Ab 29 Tage vor Veranstaltung Berechnung der eigentlichen Raummiete, es sei denn die Räume können anderweitig vermietet werden
    • Ab 28 Tage vor Veranstaltung Berechnung der eigentlichen Raummiete zzgl. 25% der bestellten Leistungen
    • Ab 14 Tage vor Veranstaltung Berechnung der eigentlichen Raummiete zzgl. 50% der bestellten Leistungen
    • Ab 7 Tage vor Veranstaltung Berechnung der eigentlichen Raummiete zzgl. 75% der bestellten Leistungen – falls diese nicht korrekt ermittelbar sind - gilt ein Durchschnittspreis von 38,00 Euro x Personenzahl
    • Ab 1 Tag vor Veranstaltung Berechnung der eigentlichen Raummiete zzgl. 100% der bestellten Leistungen – falls diese nicht korrekt ermittelbar sind, gilt ein Durchschnittspreis von 38,00 Euro x Personenzahl

VI. Rücktritt durch das Hotel

  1. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls:
    1. angeforderte Vorauszahlungen nicht zeitgerecht eingehen.
    2. Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretbaren Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen.
    3. Ein Verstoß gegen Ziffer III.9 vorliegt. Das Hotel ist in diesem Fall auch berechtigt, die Veranstaltung abzusagen.
    4. Das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung, namentlich die im Hotel vorgesehene Veranstaltung, den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebes, die Sicherheit und/oder den Ruf des Hotels gefährden kann.
    5. Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z.B. des Veranstalters oder Zweck gebucht werden kann.
  2. Wurde mit dem Veranstalter eine schriftliche Vereinbarung über dessen Rücktrittsrecht bis zu einem bestimmten Termin getroffen, so ist das Hotel in der Zeit bis zu diesem Termin zum Rücktritt berechtigt, sofern Anfragen anderer Veranstalter nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Veranstalter auf Rückfrage des Hotels auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet.
  3. Im Fall des berechtigten Rücktritts durch das Hotel steht dem Kunden kein Anspruch auf Schadenersatz zu.

VII. Haftung

  1. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eventuelle Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dies dem Hotel anzeigt (§703 BGB).
  2. Veranstalter/Besteller ist verpflichtet, die mitgebrachten Gegenstände – z.B. Ausstellungsgegenstände- sachgerecht zu versichern.
  3. Der Veranstalter/Besteller hat für den Verlust oder Beschädigungen am Hoteleigentum oder Besitz, die durch seine Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen, wie für Verlust und Beschädigungen, die er selbst verursacht hat.
  4. Soweit das Hotel für den Veranstalter, Fremdleistungen, technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtung frei.
  5. Das Hotel haftet nicht für Unfälle bei Freizeitprogrammen jeder Art, es sei denn, das Hotel handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.

VIII. Sonstiges

  1. Auskünfte werden nach besten Gewissen erteilt. Hier sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
  2. Fundsachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Sie werden im Hotel 6 Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die einen ersichtlichen Wert haben, dem lokalen Fundbüro übergeben oder vernichtet.
  3. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste behandelt das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Aufbewahrung und Nachsendung werden gegen Kostenerstattung und auf ausdrücklichen Wunsch übernommen. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist ausgeschlossen.

IX. Schlussbestimmungen

  1. Abweichende Vereinbarungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt werden. Gleiches gilt entsprechend für einen Verzicht auf die Schriftformabrede.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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